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Arbeitsstättenverordnung

Um Unfällen am Arbeitsplatz vorzubeugen und diese weitestgehend zu verhindern, gibt es was die Beleuchtung betrifft gewisse technische Arbeitsstättenregeln. Diese sehen eine gesetzlich angepasste Beleuchtung an die jeweiligen Arbeitsbedingungen vor. Diese Regeln findet man in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung (abgekürzt mit ArbStättV), wobei die Anforderungen für die verschiedenen Anwendungsbereiche in der Arbeitsstättenregeln (abgekürzt mit ASR) zu finden sind. Sie werden auch als technische Regeln für Arbeitsstätten bezeichnet. 

Ob und wenn ja welche Anforderungen der Beleuchtung am Arbeitsplatz nun gelten bzw. erfüllt werden müssen, das kann man in der Arbeitsstättenregel 3.4 (ASR 3.4) nachlesen. Hier kann jeder Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung checken, ob für sein Unternehmen Sicherheitsbeleuchtung und/oder optische Leitsysteme letztlich notwendig sind oder nicht. Diese Arbeitsstättenregeln gilt es auf jeden Fall zur Vermeidung von Unfällen einzuhalten – ganz egal ob nur eine einfache Schreibtischlampe oder sehr hochwertige Industrie- oder Handwerksbeleuchtung nötig ist.