Explosionsgeschützte Leuchten

Explosionsgeschützte Leuchten werden häufig auch als sogenannte Ex-Leuchten bezeichnet und  weisen eine Vielzahl an Schutzeigenschaften auf. Dazu gehören unter anderem die Brandschutzeigenschaften, Bruchsicherheit der Abdeckung der Lampe sowie eine Schutzart von mindestens IP 5X. Nur wenn eine Leuchte all diese Eigenschaften erfüllt gilt sie als explosionsgeschützt und kann in den entsprechenden Räumen eingesetzt werden.

In welchen Bereichen solche Ex-Leuchten verwendet werden müssen und wie groß die Gefahr einer Explosion in diesen ist, dass legen einige Normen fest. DIN EN 50281, DIN EN 60079 und VDE 0165 teilen die Arbeitsbereiche dabei in verschiedene Zonen ein, abhängig vom Grad der Explosionsgefahr. Hierzu gehören unter anderem die Zone 0 (ständig und langzeitgefährlich), Zone 1 (gelegentlich gefährlich) sowie Zone 2 (kurzzeitig gefährlich) für brennbare Gase, Nebel und Dämpfe. Bei brennbarem Staub gelten dann die Zone 20 (langzeitig oder häufig gefährlich) sowie Zone 21 und 22 (kurzzeitig gefährlich durch gelegentliches Aufwirbeln). Für alle diese Zonen gibt es dann die dafür passenden und speziell gefertigten Lampen.