Brandschutzsymbole
Leuchtende Lampen verursachen immer eine gewisse, wenn auch teilweise nur minimale, Wärmeentwicklung, weshalb leicht entflammbare Materialien einen bestimmten Abstand aufweisen müssen. Um die Brandgefahr zu verringern bzw. einschätzen zu können, wie warm eine Leuchte wird, gibt es Piktogramme zur Brandschutzkennzeichnung von Leuchten.
Diese wurden im Jahr 2012 nochmals verbindlich erneuert, um den Brandschutz genauer zu differenzieren. Sind Lampen jedoch nicht gekennzeichnet, so können diese auf normal entflammbaren Materialien angebracht werden, wie DIN EN 60598-1 besagt. Handelt es sich dagegen um einen feuergefährdeten Bereich, so dürfen nur Leuchten mit der Kennzeichnung D und der Schutzklasse IP 5X verwendet werden.
Alle anderen Lichtquellen müssen wie folgt gekennzeichnet sein:
- Anbauleuchten, die nur auf nicht brennbaren Baustoffen montiert werden dürfen.
- Einbauleuchten, die nur auf nicht brennbaren Baustoffen montiert werden dürfen.
- Wärmedämmung nicht gestattet.
- Leuchten für die Montage in bzw. an Möbeln mit einer Befestigungsfläche bis 180° C nicht entflammbar.
- Leuchten für die Montage in bzw. an Möbeln mit einer Befestigungsfläche im normalen Betrieb bis 95° C nicht entflammbar.
- Leuchten für feuergefährdete Betriebsstätten mit einer Temperatur der waagrechten Oberflächen bei normalem Betrieb von maximal 90° C und Glasoberflächen von Leuchtstofflampen von maximal 150° C.