Mastleuchten

Als Mastleuchten werden Leuchten bezeichnet, bei welchen mindestens ein Leuchtkörper an oder auf einem Masten angebracht ist. Es handelt sich um Außenleuchten, die oft auch unter den Begriffen Mastaufsatz- oder Mastansatzleuchten zu finden sind, da sie im Normalfall keine Einheit mit dem Mast bilden. Lampen gelten dann als Mastleuchten, wenn sie eine Höhe von mindestens 2m aufweisen, da sie sonst unter die Kategorie der Wege- oder Pollerleuchten fallen.

Eingesetzt wird diese Art von Leuchten vor allem in der Stadtbeleuchtung – in Fußgängerzonen, an Wegen, Plätzen und Parks sowie für Wohngebiete. Aber auch im privaten Bereich wie etwa in großen Höfen oder Gärten finden Mastleuchten Gebrauch. Dabei gibt es sie in unterschiedlichsten Formen, Farben und Designs, sodass sie nicht nur Licht spenden, sondern auch dekorative Zwecke erfüllen. Ob zur Sicherheit im Straßenverkehr oder in der Altstadt für ein passendes Flair – aus dem Stadtbild sind Mastleuchten nicht mehr wegzudenken.

Heutzutage gibt es Mastleuchten bereits als Solarlampen zu kaufen, um nicht nur Stromkosten einzusparen, sondern ebenso den Energieverbrauch zu senken – was bei einer kompletten Stadtbeleuchtung durchaus einiges ausmacht. Zusätzlich weisen diese Lampen, genau wie die meisten anderen Außenleuchten, eine höhere IP-Schutzart auf, um den Witterungsbedingungen standzuhalten und ihre Lebensdauer zu erhöhen.