Lexikon: S
Schutzklasse
Die Schutzklasse gibt bei einer Leuchte an, welche Schutzmaßnahmen gegen einen elektrischen Schlag notwendig sind. Diese müssen daher auch immer auf den Betriebsmitteln angegeben werden und sind nicht mit der IP Schutzart gegen Fremdkörper und Wasser zu verwechseln. In Deutschland gibt es dabei drei verschiedene Schutzklassen, z. B. eine Leuchte mit der Schutzklasse II weist eine verstärkte und doppelte Isolierung zwischen dem Netzstromkreis und der Ausgangsspannung bzw. dem Metallgehäuse auf.
Hier ein Überblick über alle drei Schutzklassen:
Schutzklasse I:
Die erste Schutzklasse steht für eine Schutzerdung, wobei alle leitfähigen Gehäuseteile der Lampe bzw. des Elektrogerätes mit dem sogenannten Schutzleitersystem der festen Elektroinstallation verbunden sind. Im Falle eines Fehlerstroms wird so eine Sicherung aktiviert, welche den Stromkreis spannungsfrei schaltet.
Schutzklasse II:
In der zweiten Schutzklasse gibt es eine verstärkte oder doppelte Isolierung zwischen dem Netzstromkreis und dem leitenden Gehäuse der Leuchte, was als Schutzisolierung bezeichnet wird. So ist eine Beleuchtung mit Schutzklasse II selbst dann geschützt, wenn diese aus einem elektrisch leitenden Material bestehen würde.
Schutzklasse III:
Die dritte Schutzklasse zeichnet sich durch eine sogenannte Schutzkleinspannung aus, wobei die damit gekennzeichneten Geräte mit einer Spannung von höchstens 50 Volt Wechselstrom oder 120 Volt Gleichspannung arbeiten. Sie benötigen dabei ebenfalls wie in Schutzklasse II eine verstärkte oder doppelte Isolierung zwischen Netzstromkreis und der Ausgangsspannung. Zusätzlich brauchen diese Leuchten einen Sicherheitstransformator nach DIN EN 61558-2-6, worauf nur bei Schutzkleinspannungen aus Batterien oder Akkus verzichtet werden kann.